Sie leisten Grossartiges!
Hundertausende Frauen und Männer in der Schweiz betreuen und pflegen ihre Familienmitglieder. Was sie im Verborgenen leisten – häufig leise und unbemerkt – ist von unbezahlbarem Wert und verdient den grössten Respekt und Dank. Ohne diesen engagierten Einsatz würde unser Gesundheitssystem nicht funktionieren.
Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, wie schwer es den Betroffenen häufig fällt, Hilfe anzunehmen. Es ist nicht einfach, seine Liebsten durch vorerst Fremde Menschen betreuen zu lassen. Pausen sind jedoch auch für die betreuenden Angehörigen unerlässlich!
Wer sich über eine längere Zeit intensiv um die Betreuung nahestehender Angehöriger kümmert, sollte sich deshalb auch von Anfang an Unterstützung holen und Pausen einplanen.
Achten Sie auf Ihre Gesundheit
So sinnstiftend die Betreuung von Angehörigen auch ist, sie geht auch an die Substanz. Zu den häufig-
sten Stressquellen gehören die grosse Verantwortung, chronische Besorgnis und soziale Isolation. Verstärkt werden diese Belastungen ausserdem, wenn pflegende Angehörige selbst bereits betagt sind oder nebenher einer Erwerbsarbeit nachgehen.
Achten Sie deshalb auch auf Ihre eigene Gesundheit. Denn nur wer selbst fit ist und Energie durch Pausen schöpft, kann über längere Zeit emotional und körperlich anspruchsvolle Betreuungssituationen meistern. Vergessen Sie sich selbst nicht, damit Ihre Zuwendung nicht zur eigenen Überlastung führt.
Tauschen Sie sich aus
Sie sind nicht alleine mit Ihrer Situation. Darum lohnt sich der Austausch mit Gleichgesinnten, die sich am besten in Sie hineinversetzen können. Selbsthilfegruppen, Angehörigentreffen, Seminare und ein reger Erfahrungsaustausch sind deshalb sehr wertvoll. Verschiedene Organisationen (Insieme, Cerebral, Alzheimervereinigung, Parkinsonvereinigung, Krebsliga etc.) bieten verschiedene Treffen an, die auch Ihnen eine wertvolle Unterstützung sein können.
Verschiedene Angebote
Es gibt sehr unterschiedliche Angebote für die Entlastung, Unterstützung und Betreuung von Menschen mit einer Beeinträchtigung. Informieren Sie sich im Internet, beim örtlichen Sozialdienst oder einer Fach- stelle über die Möglichkeiten. So finden Sie für sich und Ihre Angehörigen das beste Angebot – vielleicht in Kombination mit unserem Entlastungsdienst. Hier finden Sie eine beispielhafte Aufzählung an Dienst-
leistungen: Ferienangebote, Besuchsdienst, Haushaltshilfe, Tagesklinik/Tagesstätte, Entlastungsheim, Ferienbett, Fahrdienst, Mahlzeitendienst, Spitex, Nachbarschaftshilfe, Nachtwache, Notrufsysteme, Runder Tisch mit allen Angehörigen u.v.m.
Vereinbarkeit mit dem Job
Viele Menschen, die ihre Angehörigen betreuen und pflegen, gehen gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit nach. Oft kommt es einer Zerreissprobe gleich, alles unter einen Hut zu bekommen. Sprechen Sie des-
halb am Arbeitsplatz möglichst offen über Ihre Situation. Entweder direkt mit Ihrer/Ihrem Vorgesetz-
ten oder der/dem Personalverantwortlichen. Gemeinsam lassen sich Lösungen finden, welche für alle Beteiligten stimmig sind. Einige konkrete Beispiele: vorübergehende Pensumreduktion, unbezahlte Ferien, flexible Arbeitszeiten, Arbeit von zu Hause u.v.m.
Die Kosten für den Entlastungsdienst werden den Kunden direkt verrechnet. Je nach Situation können diese Auslagen zum Teil durch Beiträge der IV (Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag), Krankenkasse (nur Zusatzversicherungen), Assistenzbeiträge, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe finanziert werden. Genauere Infor-
mationen finden Sie auf unserem Merkblatt.
Es lohnt sich zudem, sich bei einer der folgenden Fachstellen über dieses komplexe Thema beraten zu lassen:
• Pro Infirmis, Sozialberatung für Menschen mit einer Behinderung
• Procap Zürich, Sozialversicherungsberatung für Menschen mit einer Behinderung
• Pro Senectute, Sozialberatung und Finanzhilfe für ältere Menschen
Es ist uns ein Anliegen, dass alle, die Entlastung und Betreuung benötigen, sich diese auch leisten können. Darum berechnen wir Betreuungskosten, die deutlich unter den Vollkosten liegen. Dies ist
deshalb möglich, weil der Entlastungsdienst eine Non-Profit-Organisation ist und auf finanzielle Unter-
stützung der öffentlichen Hand, Stiftungen und Spender/innen zählen darf.
Ein knappes Haushaltsbudget soll nie ein Grund dafür sein, auf unsere Dienstleistungen verzichten zu müssen. In Härtefällen, wenn selbst die Unterstützung durch andere Institutionen keine Option ist, ist eine Tarifreduktion möglich. Hierfür ist zwingend eine aktuelle Steuerveranlagung einzureichen.
Betreuungsgutschriften
Wer pflegebedürftige Verwandte betreut, hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Als Verwandte gelten dabei Urgrosseltern, Grosseltern, Eltern, Schwiegereltern, Ehegatte, Geschwister, Kinder, Stiefkinder und Enkelkinder. Diese Aufzählung ist abschliessend. Die Betreuungsgutschrift wird auf die betreuenden Personen aufgeteilt.
Die Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen, sondern Zuschläge zum Erwerbsein- kommen, welche bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.Diese werden jedoch im individuellen Konto der Versicherten vermerkt.
Die Verwandten müssen pflegebedürftig sein, d.h. sie müssen eine Hilflosenentschädigung der AHV, der IV, der Unfall- oder Militärversicherung von mindestens mittleren Grades beziehen. Einer versicherten Person können Betreuungsgutschriften angerechnet werden, wenn sie eine pflegebedürftige verwandte Person pflegt, die in der Nähe wohnt. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn die pflegende Person nicht mehr als 30 Kilometer von der pflegebedürftigen Person entfernt wohnt oder nicht länger als eine Stunde braucht, um den entsprechenden Weg zurückzulegen.
Betreuungsgutschriften sind jährlich mittels einem Anmeldeformular bei der kantonalen AHV-Ausgleichs-
kasse des Wohnsitzkantones der betreuten Person geltend zu machen. Die Formulare können auch bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.
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